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   BFH, 21.05.1987 - V S 6/87   

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https://dejure.org/1987,16392
BFH, 21.05.1987 - V S 6/87 (https://dejure.org/1987,16392)
BFH, Entscheidung vom 21.05.1987 - V S 6/87 (https://dejure.org/1987,16392)
BFH, Entscheidung vom 21. Mai 1987 - V S 6/87 (https://dejure.org/1987,16392)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Prozesskostenhilfe bei hinreichender Aussicht auf Erfolg der Rechtsverfolgung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 05.11.1986 - IV S 7/86

    Prozesskostenhilfe - Beschwerde - Erklärung über persönliche Verhältnisse -

    Auszug aus BFH, 21.05.1987 - V S 6/87
    Der Senat kann offenlassen, ob das - gegebenenfalls durch eine postulationsfähige Person - einzulegende Rechtsmittel der Nichtzulassungsbeschwerde schon deshalb keine Aussicht auf Erfolg hat, weil die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht innerhalb der für die Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde vorgesehenen Frist beim BFH eingegangen ist (vgl. zuletzt BFH-Beschluß vom 5. November 1986 IV S 7/86, IV B 49/86, BFHE 148, 13, BStBl II 1987, 62).

    Er braucht auch nicht zu prüfen, ob unter dem Gesichtspunkt der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 56 FGO) noch nachträglich die genannte Erklärung wirksam vorgelegt werden könnte (vgl. Beschluß in BFHE 148, 13, BStBl II 1987, 62, zu Abschn. 2 d).

  • BFH, 25.11.1976 - V R 98/71

    Kein Vorsteuerabzug, wenn der maßgebliche Gegenstand erst in einem späteren

    Auszug aus BFH, 21.05.1987 - V S 6/87
    Diese Frage ist geklärt; der BFH hat im Urteil vom 25. November 1976 V R 98/71 (BFHE 121, 550, BStBl II 1977, 448) grundlegend entschieden, daß abziehbare Vorsteuerbeträge in denjenigen Besteuerungszeitraum fallen, in dem die materiell-rechtlichen Anspruchsvoraussetzungen i. S. des § 15 Abs. 1 UStG 1967 insgesamt vorliegen; diese Entscheidung ist auf die insoweit gleichlautende Vorschrift des § 15 Abs. 1 UStG 1980 anzuwenden.
  • BFH, 25.03.1976 - V S 2/76

    Bewilligung des Armenrechts - Rechtsmittelinstanz - Vorlage des Armutszeugnisses

    Auszug aus BFH, 21.05.1987 - V S 6/87
    Der Antrag ist zulässig, obwohl der als Prozeßbevollmächtigter auftretende Ehemann der Klägerin nicht zur Vertretung vor dem Bundesfinanzhof (BFH) berechtigt ist, weil er weder Rechtsanwalt noch Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer ist (Art. 1 Nr. 1 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs vom 8. Juli 1975 - BFHEntlG -, BGBl I 1975, 1861, zuletzt geändert durch das Gesetz zur Beschleunigung verwaltungsgerichtlicher und finanzgerichtlicher Verfahren vom 4. Juli 1985, BGBl I 1985, 1274), denn insoweit gilt der Vertretungszwang nicht (vgl. BFH-Beschluß vom 25. März 1976 V S 2/76, BFHE 118, 300, BStBl II 1976, 386, ständige Rechtsprechung).
  • BVerwG, 12.02.1965 - V ER 224.64
    Auszug aus BFH, 21.05.1987 - V S 6/87
    In diesem Zusammenhang kann offenbleiben, ob die Erfolgsaussichten der beabsichtigten Rechtsverfolgung bei einem Antrag auf Bewilligung von Prozeßkostenhilfe zur Durchführung eines noch nicht anhängigen Rechtsmittelverfahrens auch dann darzulegen sind, wenn der Antrag von dem Antragsteller selbst, ohne Mitwirkung eines nach Art. 1 Nr. 1 BFHEntlG beim BFH zugelassenen Prozeßbevollmächtigten gestellt wird, oder ob, wie das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in seinem Beschluß vom 12. Februar 1965 V ER 224/64 (Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1965, 1293) zu der insoweit gleichlautenden Vorschrift des § 114 Abs. 1 ZPO in der damals geltenden Fassung ausgeführt hat, in diesem Fall eine Begründung nicht unerläßliche Voraussetzung für die Bewilligung der Prozeßkostenhilfe ist.
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